Naturschutzwacht ohne Rückhalt – der Kreis resigniert

Jährlich versammelt die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Mettmann die 22 bestellten Naturschutzwächter zu einer Besprechung. Alle Jahre wieder gibt es die immer gleichen Klagen, passieren tut – nichts!
Die Naturschutzwächter bemängeln vor allem:

  • nicht angeleinte Hunde in FFH- und Naturschutzgebieten und auf landwirtschaftlichen Flächen
  • Pferde ohne Reitmarken
  • Reiter mit frei laufenden Hunden
  • Mountainbiker abseits der Wege

Die Aufgabe der Naturschutzwacht wird so beschrieben:
„Die Naturschutzwacht soll die zuständigen Behörden über nachteilige Veränderungen in der Landschaft benachrichtigen und darauf hinwirken, dass Schäden von Natur und Landschaft abgewendet werden (§ 69 Landesnaturschutzgesetz NRW).
Dieser Aufgabe wird die Naturschutzwacht dadurch gerecht, dass sie über die Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege aufklärt, etwaige Störer an Ort und Stelle auf die tatsächlichen und rechtlichen Folgen ihres Tuns hinweist oder im Falle uneinsichtiger Störer Vorgänge zur Anzeige bringt, sowie dadurch, dass sie der Naturschutzbehörde Vorschläge über Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen in der Landschaft macht.“

Keine Seltenheit: Querfeldein mit den Hunden durch das frisch gemähte Heu. (Foto: A. Dahl, 2005)

In der Praxis zeigt es sich aber immer häufiger, dass die „Störer“ sich nicht an Gebote halten und immer egoistischer, ja sogar aggressiver werden. Ansprachen und Anzeigen helfen scheinbar wenig. Der Vorschlag einer Kontrolle der Gebiete und Durchsetzung der Gebote durch Ordnungskräfte (Polizei) lehnt die Verwaltung ab. Ebenso lehnt sie eine bessere Darstellung der Naturschutzwächter beispielsweise durch (grüne?) Westen mit großem Abzeichen der Naturschutzwacht ab.
Für mich sieht es so aus, dass man pro forma eine Naturschutzwacht im gesamten Kreisgebiet hat, man die ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter dort aber allein und ohne wirkliche Befugnis lässt. Der Wunsch, dass sie Fehlverhalten vor Ort erklären sollen, ist in der Regel wirkungslos – ja, die Naturschutzwächter sind eher Beschimpfungen und Bedrohungen ausgesetzt. Oder sie werden einfach ignoriert!
Warum wird in der Stadt das Fehlverhalten (Parkverbot) geahndet und durchgesetzt? Warum klappt es beispielsweise in Berlin, Hamburg oder im benachbarten Düsseldorf in den Parks, dass Verbote (Radfahren untersagt, Hunde nicht angeleint) mit Geldstrafen geahndet werden und daher auch beachtet werden?
Auch wenn der Leiter der Unteren Naturschutzbehörde in Mettmann keinen „Polizeistaat“ will, so sollte man sich doch fragen, warum es dann überhaupt Gebote und Verbote gibt. Es ist einfach, ein Hunde-Anleingebot in Naturschutzgebieten festzusetzen, wenn man es ohnehin nicht kontrollieren will! Das hat aber nichts mit Polizeistaat zu tun. Auch bei Aktivitäten in freier Natur gilt, dass Ge- und Verbote zu beachten sind und es eine klare Verpflichtung der Behörde geben sollte, das auch durchzusetzen.
Warum „kneift“ die Untere Landschaftsbehörde?
Kein Personal – gut, das wäre ein Argument. Aber da sollte doch dann der Landrat, der ansonsten gern auf Recht und Ordnung setzt, Mittel und Wege zur Unterstützung finden! Untermauert mit Pressearbeit sollte es möglich sein, die sogenannten Störer zu einem angemessenen Umgang mit der Natur anzuhalten. Täglich gibt es in der Zeitung Blitzer-Warnungen. Warum nicht auch die Warnung: Heute Kontrollen auf den Wanderwegen im Düsseltal und auf dem Neanderlandsteig?