Illegaler Gifteinsatz in Leverkusen

Wenn in direkter Nähe eines großen Agrochemiekonzerns die Honigbienen sterben wie die Fliegen, dann liegt der Verdacht nahe, dass die Firma mal wieder irgendeine Schweinerei ausgeheckt hat. Schließlich hat Bayer Cropscience in Monheim Firmensitz und Forschungszentrum und betreibt dort auch ein 200 Hektar großes Versuchsgut, den Laacher Hof.
Wahrscheinlich war beim Bienensterben Ende März in Leverkusen-Hitdorf und Rheindorf-Süd aber nicht der Chemiekonzern, sondern ein Landwirt, Gartenbaubetrieb oder gar ein Privatgärtner der Verursacher.
Bedenklich dagegen scheint mir die gängige Praxis, dass Genehmigungen für die Anwendung von Neonikotinoiden an einzelne landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebe auf Antrag durch den Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen erteilt werden. Das sieht doch stark so aus als ob man den Bock zum Gärtner gemacht hätte.
Nach § 22 Absatz 2 des Pflanzenschutzgesetzes können für zugelassene Insektizide Genehmigungen erteilt werden, wenn deren Anwendung an Pflanzen vorgesehen ist, die nur in geringfügigem Umfang angebaut werden oder wenn ihre Anwendung gegen Schädlinge vorgesehen ist, die nur in bestimmten Gebieten erhebliche Schäden verursachen. Wie 24 Maisbauern mit Drahtwurmbefall (das sind die Larven von Schnellkäfern) unter diese Kriterien fallen, bleibt jedenfalls vorerst rätselhaft. Der Drahtwurm ist einer der wichtigsten tierischen Schädlige im Mais, und Mais wird praktisch überall angebaut.
Aber wie dem auch sei: Hier als Dokumentation ein Auszug aus dem „Sachstandsbericht Bienensterben“, dem Bericht der Landesregierung an den Umweltausschuß, aus dem Archiv des NRW-Landtags (das pdf dort ist riesig, wer will kann es hier downloaden).
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Im Jahr 2012 wurden Genehmigungen an 70 Betriebe erteilt, davon 32 für den Wirkstoff Thiacloprid (24 Betriebe mit Zierpflanzen, 8 mit Gemüse), 14 für den Wirkstoff Imidacloprid (2 Betriebe mit Zierpflanzen, 7 mit Obst, 5 mit Gemüse) und 24 für den Wirkstoff Clothianidin (24 Betriebe mit Maisanbau wegen Drahtwurmbefall).
Im Jahr 2013 wurden Genehmigungen an 56 Betriebe erteilt, davon 32 für den Wirkstoff Thiacloprid (24 Betriebe mit Zierpflanzen, 8 mit Gemüse), 23 für den Wirkstoff Imidacloprid (13 Betriebe mit Zierpflanzen, 5 mit Obst, 5 mit Gemüse), 1 für den Wirkstoff Clothianidin (Zierpflanzen).
Im Jahr 2014 (Stand 15. April) wurden Genehmigungen an 23 Betriebe erteilt, davon 16 für den Wirkstoff Thiacloprid (10 Betriebe mit Zierpflanzen, 5 mit Gemüse, 1 mit Obst) und 7 für den Wirkstoff Imidacloprid (7 Betriebe mit Gemüsebau).
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Am Montag, 31.03.2014, wurde in Leverkusen (Stadtteile Hitdorf und Rheindorf-Süd) von einigen Imkern und bei Bienenvölkern der Firma Bayer CropScience ein deutlicher Totenfall vor den Fluglöchern beobachtet. Der Verdacht auf Vergiftung wurde von dem Bienensachverständigen des Imkervereins und Mitarbeitern des Veterinäramts in Leverkusen bestätigt.
Nach vorliegenden Informationen sind bis zu 10 Imker mit ca. 43 Völkern in einem lokal abgegrenzten Gebiet betroffen. Der Bienenschaden wurde dem Veterinäramt in Leverkusen gemeldet und von dort wurden Bienenproben zur Untersuchung an das Julius-Kühn-Institut (UntersuchungssteIle für Bienenvergiftungen) gesendet. Die durchgeführten Analysen konnten eindeutig eine Vergiftung der Bienen durch den Wirkstoff Clothianidin nachweisen.
In Zusammenarbeit mit dem örtlichen Bienensachverständigen wurden durch den Pflanzenschutzdienst alle landwirtschaftlichen oder gärtnerischen Flächen mit blühenden Trachtpflanzen im Umkreis von 2.000 m um die betroffenen Bienenstöcke befahren und Pflanzenproben sichergestellt. Dabei wurden beide Rheinseiten berücksichtigt. Die Pflanzenproben wurden sowohl durch das Julius-Kühn-Institut als auch durch die LUFA Münster auf Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht.
Aus den Proben ergaben sich keine Hinweise auf eine Anwendung von Clothianidin. Auch andere bienengefährliche Produkte konnten nicht in relevanten Mengen in den Pflanzenproben gefunden werden. Infolgedessen wurde der Untersuchungsradius auf über 3000 m ausgeweitet und weitere Pflanzenproben gezogen. Deren Analysen ergaben jedoch ebenfalls keine Hinweise auf eine Anwendung von Clothianidin bzw. einen möglichen Verursacher. Darüber hinaus erfolgte eine ergebnislose Kontrolle eines Pflanzenschutzmittellagers in einem Gartenbaubetrieb.
Die Pflanzenschutzaufzeichnungen aller betroffenen Landwirte und Gärtner der Region wurden angefordert und anschließend in Verbindung mit den Pflanzenanalysen ausgewertet. Im Ergebnis konnte bislang kein Verursacher ermittelt werden. Angesichts der aktuellen Zulassungssituation für Clothianidin kann lediglich festgestellt werden, dass es sich um eine illegale Anwendung des Mittels (d.h. Anwendung in einem nicht zugelassenen Anwendungsgebiet) handelte.
Auf Grund der Tatsache, dass an den untersuchten Bienen sehr viele Zierpflanzenpollen festgestellt wurden, ist eine Anwendung in Privatgärten nicht auszuschließen.
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